Pflegeantrag stellen

Pflegeantrag stellen

Wie Sie bei der Pflegeversicherung die Pflege für sich oder Ihren Angehörigen beantragen und was vor der Aufnahme bei uns erledigt werden muss, erfahren Sie hier.

Pflege beantragen

Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf finanzielle Hilfe der Pflegeversicherung. Die Höhe der Unterstützung hängt dabei von der Pflegebedürftigkeit der Antragsteller*innen ab. Wenn Sie für sich selbst oder für Ihre Familienmitglied finanzielle Mittel für die Pflege beantragen möchten, wenden Sie sich an die zuständige Krankenkasse. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) stellt die Pflegebedürftigkeit der Antragsteller*innen fest und stuft diese in einen von fünf Pflegegraden ein.

Welche Pflegegrade es gibt

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Kriterien für die Einstufung in einen Pflegegrad

Kriterien für die Einstufung in einen Pflegegrad
  • Mobilität, z.B. Fortbewegung in der Wohnung
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten, z.B. Orientierung, Erkennen von Personen
  • Verhaltensweisen und psychische Probleme, z.B. selbstschädigendes Verhalten
  • Selbstversorgung, z.B. sich selbstständig waschen, essen und trinken
  • krankheitsbedingte Anforderungen bewältigen, z.B. Medikamente selbstständig einnehmen
  • Alltagsleben und soziale Kontakte gestalten, z.B. eigenständige Planung des Tagesablaufs

Wie Sie einen Pflegegrad beantragen

  1. Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse: Von Ihrer Krankenversicherung erhalten Sie ein Antragsformular für einen Pflegegrad. Füllen Sie diesen aus und senden Sie den Antrag zusammen mit Unterlagen, die den Pflegebedarf belegen zurück (z. B. Arztbriefe, Befunde).
  2. Begutachtung durch den MDK: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit einem Pflegegutachten: Ärzt*innen oder Pflegekräfte des MDK besuchen Sie oder Ihr betroffenes Familienmitglied zuhause, hier wird insbesondere die Selbstständigkeit der betroffenen Person beurteilt.
  3. Der MDK übergibt das Pflegegutachten an die Pflegekasse. Diese entscheidet auf dieser Grundlage über die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad. Das Ergebnis erhalten Sie per Brief von der Pflegekasse. Wenn der Pflegebedarf nicht mindestens für den Pflegegrad 1 ausreicht, stellt der MDK keine Pflegebedürftigkeit fest. Die betroffene Person hat dann keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
  4. Widerspruch einlegen: Wenn Sie mit der Pflegeeinstufung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Begründen Sie den Widerspruch, indem Sie genau schildern, warum der Pflegegrad zu niedrig ist.

Mehr über die Pflegegrade lesen Sie auf mediclin.de unter Wie Sie einen Pflegegrad beantragen.

Zulassung als Pflegeeinrichtung

Die MEDICLIN Seniorenresidenz Rennsteigblick ist eine von der Pflegeversicherung zugelassene Pflegeeinrichtung. Die wichtigste Voraussetzung für eine gute Pflege sind die gut ausgebildeten und engagierten Fachkräfte. Daher lässt die Pflegeversicherung auch nur Pflegeeinrichtungen zu, bei denen ausreichend gut ausgebildete Pflegefachkräfte, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen oder Altenpfleger*innen beschäftigt sind.

Pflegegrad beantragen

Im Video sehen Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen können, was die sechs Kriterien sind, nach denen der Medizinische Dienst den Pflegegrad beurteilt und welche Pflegegrade es gibt.

Pflegearten in unserem Haus

Bei uns in der MEDICLIN Seniorenresidenz Rennsteigblick können Sie oder Ihr*e Angehörige*r sowohl eine vollstationäre Pflege oder Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Vollstationäre Pflege

Bei einer vollstationären Pflege ziehen Sie oder Ihr Familienmitglied zu uns in die MEDICLIN Seniorenresidenz Rennsteigblick um. Zuvor vereinbaren wir vertraglich, welche Leistungen wir für Sie erbringen.

Kurzzeitpflege

Wenn Sie beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt für eine begrenzte Zeit Unterstützung und Pflege benötigen, können Sie zu uns in Kurzzeitpflege kommen. Sobald Sie wieder für sich selbst sorgen können, kehren Sie in Ihr Zuhause zurück. Manche Pflegebedürftige nutzen die Kurzzeitpflege auch, um unser Haus besser kennenzulernen, bevor sie sich entscheiden, in vollstationäre Pflege zu uns zu kommen. Die Pflegeversicherungen übernehmen für acht Wochen im Jahr die Kosten für die Kurzzeitpflege.

Verhinderungspflege

Unter Verhinderungspflege versteht man die Betreuung der Pflegebedürftigen, wenn die übliche Pflegeperson verhindert, beispielsweise krank oder im Urlaub, ist. Die Verhinderungspflege findet in den eigenen vier Wänden statt. Eine Verhinderungspflege können Sie für 42 Tage in Anspruch nehmen. Wenn dieser zeitliche Rahmen nicht ausgeschöpft wird, kann mit den restlichen Tagen die Dauer einer Kurzzeitpflege verlängert werden. Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.

Tagespflege

Für die Art der Pflege kommen Senior*innen tageweise zu uns. Gemeinsam essen die Senior*innen zusammen und gestalten den Tag mit Spielen, Sport oder Spaziergängen. Am Nachmittag kehren die Senior*innen nach Hause zurück. In der Tagespflege bleibt das häusliche Umfeld erhalten. Für Angehörige schafft der Aufenthalt in der Tagespflege mehr Planbarkeit und Freiraum.

Wie Sie sich oder Ihren Angehörigen bei uns anmelden

Wenn Sie sich oder Ihr Familienmitglied bei uns anmelden möchten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch. Sie erhalten dann von uns einen Anmeldebogen. Diesen benötigen wir zusammen mit einem ärztlichen Attest für die Anmeldung in unserem Haus.

Sollte kein Platz frei sein, setzen wir Sie gerne auf eine Warteliste und melden uns sobald es einen Platz für Sie oder Ihre Angehörigen gibt.

Vor Ihrem Einzug in die MEDICLIN Seniorenresidenz Rennsteigblick schließen wir mit Ihnen oder Ihre gesetzliche Vertretung einen Heimvertrag ab, indem alle wichtigen Punkte zu Ihrem Aufenthalt bei uns geregelt sind. Den Heimvertrag für die vollstationäre Pflege und einen Vertrag für Kurzzeitpflege können Sie hier herunterladen.

Welche Kosten auf Sie zukommen

Die Kosten für einen Heimaufenthalt sind vom Pflegegrad der Pflegebedürftigen abhängig. Zusätzlich zu den Kosten, die die Pflegekasse trägt, müssen die Bewohner*innen einen Eigenanteil finanzieren. Im Bedarfsfall kann auch das Sozialamt ein Teil der Kosten übernehmen.

Finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse

Die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse richtet sich nach dem Pflegegrad und nach der Pflegeart (z. B. häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege). Bei einer stationären Pflege in einer Pflegeeinrichtung gelten derzeit folgende monatliche Pflegesätze:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Ihr Eigenanteil

Die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse deckt die tatsächlichen Kosten für den Aufenthalt in der Seniorenresidenz nicht, daher müssen unsere Bewohner*innen einen Eigenanteil übernehmen, der derzeit bei uns in der MEDICLIN Seniorenresidenz Rennsteigblick unabhängig vom Pflegegrad bei 1.265 Euro monatlich liegt. Eine detaillierte Aufstellung der Heimentgelte können Sie hier herunterladen. Wenn Sie den Eigenanteil nicht vollständig aufbringen können, besteht die Möglichkeit, Pflegewohngeld oder Sozialhilfe zu beantragen.

Enthaltene Leistungen

Im Heimentgelt sind neben der fachgerechten Pflege, der medizinischen Behandlungspflege, den Hauswirtschaftsleistungen und der Verpflegung noch zahlreiche weitere Leistungen enthalten, wie beispielsweise:

  • Planung und Organisation
  • 24-Stunden-Notruf
  • Beratung bei persönlichen Problemen
  • Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten
  • anregende gemeinsame Aktivität
  • körperliches und geistiges Training

Mehr über unsere Leistungen im Einzelnen sowie unser Pflegeleitbild finden Sie unter Unsere Leistungen.

 

Dringender Pflegebedarf ohne Pflegegrad – Was tun?

Dringender Pflegebedarf ohne Pflegegrad – Was tun?

Wenn Sie oder Ihr Familienmitglied umgehend Pflege benötigen und nicht warten können, bis der Pflegegrad bestimmt ist, müssen Sie die Gesamtkosten (Eigenanteil und Kassenanteil) für den Heimaufenthalt zunächst selbst bezahlen. Sobald der Pflegegrad genehmigt ist, erstattet Ihnen die Pflegekasse die entsprechenden Auslagen. Falls Sie die Gesamtkosten nicht aufbringen können, können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen. Wird diesem stattgegeben, geht das Sozialamt in Vorleistung und rechnet bei Bewilligung des Pflegeantrags direkt mit der Pflegekasse ab.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Wenn Sie als pflegende*r Angehörige*r in Urlaub möchten oder selbst einmal krank werden, können Sie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege für Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne individuell!

Weitere Informationen zum Download

Ihr Ansprechpartner

Ireen Engelhardt

Ireen Engelhardt

Heimleitung

Tina Niemand

Tina Niemand

Pflegedienstleitung

Regina Frommann

Regina Frommann

Verwaltung